Aufträge nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB):
Aufträge nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer und nach Freihändigen Vergaben ab einen Auftragswert von 15.000 € ohne Umsatzsteuer.