Kinderreisepässe erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Antragstellung:
Beide Elternteile bzw. Personensorgeberechtigte müssen den Antrag wegen der erforderlichen Identitätsprüfung unter Vorlage ihrer Ausweispapiere zusammen mit dem Kind persönlich beim BürgerService stellen. Sofern vorhanden, ist der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mitzubringen. Kinder ab 10 Jahre müssen den Kinderreisepass bei Antragstellung unterschreiben.

Lichtbild:
Jeder Kinderreisepass ist mit einem biometrietauglichen Lichtbild unabhängig vom Alter des Kindes auszustellen. Erforderlich ist ein Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe 35 x 45 mm (ohne Rand) in Hochformat. Auf dem Lichtbild ist das Gesicht des Antragstellers in einer Höhe von mindestens 32 mm bis maximal 36 mm darzustellen. Weitere Anforderungen an das Lichtbild entnehmen Sie bitte der im BürgerService ausgehangenen Fotomustertafel. Die Passbildhersteller sind ebenfalls über die Anforderungen entsprechend informiert.

Sonderregelungen:
Im Vorfeld der Beantragung sollten Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder der Homepage des Auswärtigen Amtes erkundigen, welche Reisedokumente für welches Land notwendig sind. Die Mitarbeiter des BürgerServices dürfen keine verbindlichen Auskünfte über die notwendigen Reisedokumente erteilen.

Kosten:
Für die Ausstellung des Kinderreisepasses wird eine Gebühr von 13,00 EUR erhoben, die bei Beantragung zu bezahlen sind. Die Gebühr für eine Verlängerung beträgt 6,00 EUR.

Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche.
Vor Beginn, sowie in der Ferien- und Reisezeit sind längere Bearbeitungszeiten auf Grund der Vielzahl eingehender Anträge unvermeidbar.
Stellen Sie rechtzeitig den erforderlichen Antrag!

Abholung / Empfang:
Kinderreisepässe sind von einem der Elternteile / vom Personensorgeberechtigten abzuholen. Ein Abholtermin wird mit Ihnen bei Antragstellung vereinbart.

Gültigkeitsdauer:
Achtung: Ab 01.01.2021 wird die Gültigkeit des Kinderreisepasses auf ein Jahr verkürzt!

Die Verlängerung ist bis längstens zum 12. Lebensjahr möglich. Eine Verlängerung von bereits abgelaufenen Kinderreisepässen ist nicht möglich! In diesen Fällen ist immer eine Neuausstellung erforderlich.

Verlust:
Der Verlust und dessen Umstände, ggf. das Wiederauffinden des Kinderreisepasses sind unverzüglich beim BürgerService anzuzeigen.

Weitere Informationen:
Informationen zum Kinderreisepass können Sie persönlich oder telefonisch beim BürgerService einholen.

Diese Informationen erhalten Sie vorbehaltlich möglicher Änderungen.

Wichtiger Hinweis für Reisen in die USA:

Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen ausschließlich alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe - so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten) sowie Kinderreisepässe, die ein Foto enthalten und die vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden.

Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass oder mit einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.

Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise